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Alt 12.01.2009, 12:59   #2 (permalink)
blockhausdoktor
Haubau Fachkraft
 
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Wenn es sich um ein Wohnhaus nach EnEV handelt ist der Lieferant verpflichtet einHaus entsprechend der EnEV zu bauen.

Hast Du an den Ausführungen Zweifel, liegt es an Dir (und Deinem Geld) zu beweisen, dass das Haus nicht der EnEV entspricht.

Erfüllt es dieEnEV nicht, hat derLieferant auch die Kosten des Blow-door-Tests zu bezahlen.

Wer was - wann - wo - warum bezahlt kann vertraglich abgeklärt werden.

der blockhausdoktor
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Die Süße des günstigen Kaufpreises geht oft durch die bittere Erkenntnis der falschen Entscheidung verloren
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