Ich befürchte, dass das nichts wird.
Vielleicht findest Du einen vereidigten Landvermesser, der den einzumessenden Wert etwas nach unten drehen kann.
Ansonsten gilt die öffentliche Gebührentabelle an der sie Katasteramt und Landvermesser halten müssen
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Die Süße des günstigen Kaufpreises geht oft durch die bittere Erkenntnis der falschen Entscheidung verloren
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