Hallo Susi,
dienstlich werde ich immer wieder mit solchen Fällen konfrontiert. Aber Sachlage ist ganz klar: Ausschlaggebend ist der Kaufvertrag. Gewöhnlicherweise steht dort: "Gekauft wie es steht und liegt / wie besehen". Das bedeutet bei Kauf vom Privatmann trägt der Käufer das Risiko, dass Mängel vorhanden sind. Das gilt auch für gravierende wie beschrieben.
Bei Kauf vom Bauträger ist liegt die Sache jedoch anders. 30 Jahre Gewährleistung gibt es aber auch bei sog. verdeckten Mängeln nicht mehr. Leider! Dies wurde durch das neue Gewährleistungsrecht abgeschafft. VOB gilt nur für Bauleistungen!
Edgar
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