Alt 19.07.2008, 11:14   #1 (permalink)
Hausbau Frischling
 
Benutzerbild von Nadine
 
Registriert seit: 18.07.2008
Beiträge: 15
Standard Haus von 1937 und neue EnEV

Hallo Baufreunde,

mich interessiert, ab wann ein Haus unter den Paragraph § 25 der EnEV fällt: "Befreiung wegen unbilliger Härte." Ab wann muß ich handeln?

Mir ist schon klar, daß trotzdem irgendwann isoliert werden muß, aber nicht ganz, und nicht innerhalb der 2 Jahren der vonEnEV gewünschten Zeitraums.
Wo zieht man hier die Grenze? Ab welchen Hauswert fällt man da hinein?

Danke
Nadine
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