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| Hausbau Frischling Registriert seit: 29.06.2008
Beiträge: 18
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Hallo Forumsleser, wir brüten gerade über dem Kaufvertrag. Wir möchten einen Altbau übernehmen, an dem es noch so einiges zu tun gibt. Sollten diese Objektmängel im Kaufvertrag aufgenommen werden? Fabio |
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| | #2 (permalink) |
| Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Fabio, unbedingt würde ich die Mängel in den Vertag aufnehmen. Gleichzeitig kann dort auch festgelegt werden, wer für die Beseitigung der Mängel aufkommt. Gerade bei Bestandsgebäuden gibt es einen erheblichen Sanierungsbedarf, so wie in Eurem Fall. Diese Sanierungskosten beeinflussen wesentlich den Objektpreis. Darüber hinaus sollte der Verkäufer versichern, dass es keine versteckten Mängel gibt. Gruß Edgar |
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