| | #1 (permalink) |
| Hausbau Frischling Registriert seit: 18.07.2008
Beiträge: 7
|
Hallo, vor etwa 5 Jahren habe ich ein Holzhaus verkauft, das ich zuvor 6 Jahre bewohnte. Das Haus hatte ich seinerzeit ebenfalls gekauft. Nun wurde während eines nachträglichen Umbaus durch den neuen Besitzer eine Undichtigkeit im Dach des Hauses festgestellt. Die gesamte Dämmung soll feucht sein. Deshalb verlangt der neue Eigentümer eine Entschädigung von ca. 9000€ von. Das sind die Kosten für die neu zu deckenden Dachhälfte. Ist das zulässig? Kann ich vier Jahren nach dem Verkauf des Hauses noch haftbar gemacht werden? Danke Gruß Susi |
| | |
| | #4 (permalink) |
| Haubau Fachkraft Registriert seit: 12.01.2009
Beiträge: 60
|
Hallo Susi, ich gehe davon aus, dass Du das Haus privat verkauft hast. Sofern Du keine Mängel verschwiegen hast (das muss Dir der Käufer beweisen) kannst Du m.E. auch nicht in Regress genommen werden. der blockhausdoktor |
| | |
| | #5 (permalink) |
| Gast
Beiträge: n/a
|
Hallo Susi, dienstlich werde ich immer wieder mit solchen Fällen konfrontiert. Aber Sachlage ist ganz klar: Ausschlaggebend ist der Kaufvertrag. Gewöhnlicherweise steht dort: "Gekauft wie es steht und liegt / wie besehen". Das bedeutet bei Kauf vom Privatmann trägt der Käufer das Risiko, dass Mängel vorhanden sind. Das gilt auch für gravierende wie beschrieben. Bei Kauf vom Bauträger ist liegt die Sache jedoch anders. 30 Jahre Gewährleistung gibt es aber auch bei sog. verdeckten Mängeln nicht mehr. Leider! Dies wurde durch das neue Gewährleistungsrecht abgeschafft. VOB gilt nur für Bauleistungen! Edgar |
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Haftung bei Baumängeln | Emma | Hausneubau allgemein | 1 | 25.06.2008 21:56 |
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 05:10 Uhr.









Linear-Darstellung

