Alt 25.11.2008, 18:36   #1 (permalink)
Hausbau Frischling
 
Benutzerbild von Susi_70
 
Registriert seit: 18.07.2008
Beiträge: 7
Standard Verjährungsfrist bei Baumängeln

Hallo,
vor etwa 5 Jahren habe ich ein Holzhaus verkauft, das ich zuvor 6 Jahre bewohnte. Das Haus hatte ich seinerzeit ebenfalls gekauft.
Nun wurde während eines nachträglichen Umbaus durch den neuen Besitzer eine Undichtigkeit im Dach des Hauses festgestellt. Die gesamte Dämmung soll feucht sein. Deshalb verlangt der neue Eigentümer eine Entschädigung von ca. 9000€ von. Das sind die Kosten für die neu zu deckenden Dachhälfte.
Ist das zulässig? Kann ich vier Jahren nach dem Verkauf des Hauses noch haftbar gemacht werden?

Danke
Gruß Susi
Susi_70 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.11.2008, 17:24   #2 (permalink)
Edgar
Gast
 
Benutzerbild von Edgar
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Susi,

was wurde denn beim Verkauf des Hauses zum Thema Gewährleistung vereinbart. Normalerweise gibt es die folgenden Möglichkeiten:
1. VOB --> 2 Jahre
2. BGB --> 5 Jahre
3. individuelle Vereinbarung

Gruß
Edgar
  Mit Zitat antworten
Alt 01.12.2008, 18:56   #3 (permalink)
Emma
Gast
 
Benutzerbild von Emma
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Susi,

zur Besichtigung des Schadens würde ich auf jeden Fall einen unabhängigen Gutachter hinzu ziehen.

Viel Glück
Emma
  Mit Zitat antworten
Alt 12.01.2009, 11:50   #4 (permalink)
Haubau Fachkraft
 
Benutzerbild von blockhausdoktor
 
Registriert seit: 12.01.2009
Beiträge: 60
Standard

Hallo Susi,

ich gehe davon aus, dass Du das Haus privat verkauft hast.

Sofern Du keine Mängel verschwiegen hast (das muss Dir der Käufer beweisen) kannst Du m.E. auch nicht in Regress genommen werden.

der blockhausdoktor
blockhausdoktor ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.01.2009, 18:16   #5 (permalink)
Edgar
Gast
 
Benutzerbild von Edgar
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Susi,
dienstlich werde ich immer wieder mit solchen Fällen konfrontiert. Aber Sachlage ist ganz klar: Ausschlaggebend ist der Kaufvertrag. Gewöhnlicherweise steht dort: "Gekauft wie es steht und liegt / wie besehen". Das bedeutet bei Kauf vom Privatmann trägt der Käufer das Risiko, dass Mängel vorhanden sind. Das gilt auch für gravierende wie beschrieben.

Bei Kauf vom Bauträger ist liegt die Sache jedoch anders. 30 Jahre Gewährleistung gibt es aber auch bei sog. verdeckten Mängeln nicht mehr. Leider! Dies wurde durch das neue Gewährleistungsrecht abgeschafft. VOB gilt nur für Bauleistungen!

Edgar
  Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Haftung bei Baumängeln Emma Hausneubau allgemein 1 25.06.2008 21:56


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 05:10 Uhr.



1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38