Altersgerechtes Wohnen

Der Erhalt der Selbständigkeit bis ins hohe Alter

Wir werden immer älter und bleiben auch länger körperlich und geistig fit. Aber um auch im hohen Alter noch unabhängig sein und so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden wohnen zu können, bedarf es ein wenig der Planung. Schon Kleinigkeiten können das Leben vereinfachen.

Altersgerecht eingerichtete Wohnungen ermöglichen maximale Selbständigkeit bis ins hohe Alter.

Altersgerecht eingerichtete Wohnungen ermöglichen maximale Selbständigkeit bis ins hohe Alter. Die meisten Wohnungen sind nicht so eingerichtet, dass sie den im Alter anders gelagerten Bedürfnissen entgegenkommen. Da ältere Menschen den Großteil ihrer Zeit in ihren Wohnungen verbringen, ist es wichtig, den Wohnraum so optimal wie nur möglich an ihre Bedürfnisse anzupassen.

Toilettensitze sind oft zu niedrig angebracht und erschweren so das Aufstehen. Dies kann zu Stürzen führen. Badezimmer sind oft zu eng und in ihrer Aufteilung ungünstig angelegt. Türschwellen sind vorhanden oder zu hoch und werden leicht zu Stolperfallen. Dinge, die jüngeren aktiven Menschen nie auffallen, werden plötzlich zur Bedrohung der Eigenständigkeit. Ist aber die Eigenständigkeit eines Menschen eingeschränkt, der eigentlich noch selbständig für sich sorgen kann, dann ist dies ein massiver Verlust der menschlichen Würde.

Manchmal kann in der schon vorhandenen Wohnung durch Umbau eine Wohnsituation geschaffen werden, die älteren Menschen ihren Wohnalltag erleichtert. Individuelle und auf persönliche Bedürfnisse zugeschnittene Beratung erhält man in den Wohnberatungsstellen. Manchmal sind es  Kleinigkeiten, die einem ermöglichen, sein Heim lange und in Frieden zu genießen. Haltegriffe zum Beispiel, ermöglichen, leichter vom Toilettensitz hoch zu kommen. Türschwellen können eingeebnet werden.

Kriterien für den Kauf einer Wohneinheit

Wer erwägt, sich einen Alterswohnsitz (betreutes Wohnen) zu kaufen, sollte auf folgende Punkte achten:

Der Eingangsbereich sollte ebenerdig stufenlos angelegt oder über eine Rampe zu erreichen sein. Die Rampe darf nicht zu steil angelegt und breit genug sein. Die Eingangstür muss leicht zu öffnen sein -auch von Rollstuhlhöhe aus. Sie sollte eine Mindestbreite von 1,50 m haben. Flure, die zu den einzelnen Wohneinheiten führen, müssen ebenfalls eine Mindestbreite von 1,50 m haben. Der Zugang zum Aufzug muss ebenerdig gestaltet sein. Lichtschalter sind in Rollstuhlhöhe anzubringen. Flure in den verschiedenen Stockwerken sollten in unterschiedlichen Farben gehalten sein. Dies erleichtert die Orientierung.

Der Aufzug muss stufenlos erreichbar sein. Die Schalter im und am Aufzug müssen für Fahrstuhlfahrer leicht zu erreichen sein. Aufzugtüren müssen mindestens 0,90 m breit sein. Die Aufzugsfläche wenigstens 1,10 x 1,40 m. Gemeinschaftsräume wie Räume für Waschmaschinen oder Räume zur Essensverteilung müssen Türen aufweisen, die wenigstens 0,90 m breit sind. Innerhalb des Wohnraumes darf es keine Schwellen geben. Fensterbrüstungen sollten niedrig sein, damit die Bewohner aus dem Fenster blicken können. Die Türen sollten eine Mindestbreite von 0,90 m aufweisen. Der Schlafraum muss groß genug sein, um dort bei Bedarf ein Pflegebett aufzustellen. Es muss für Pflegepersonal von beiden Seiten zugänglich zu sein.

In Bad und in den WC Räumen sollte die Tür nach außen zum Wohnbereich zu öffnen sein. Der Waschraum muss mit rutschfesten Fliesen ausgestattet sein. Die Dusche sollte bodengleich sein mit Spritzschutz. Der Bewegungsraum im Bad sollte wenigstens 1,20 x 1,20 m betragen. Neben der Toilette sollte der Bewegungsraum mindestens 0,90 x 0, 90 m betragen. Und es müssen Haltegriffe angebracht sein.

Foto:Monkey Business
RSS-Services

Aktuelles aus dem Forum:

RSS-Feed abonnieren

Aktuelle Ratgeber:

RSS-Feed abonnieren

Artikelsuche
Bitte geben Sie einen Suchbegriff ein.