Der Grundstückskauf
Sie sind soweit sich Ihren Traum vom eigenen Heim zu erfüllen? Der erste Schritt dürfte der Kauf eines Grundstückes sein. Was gibt es dabei zu beachten? Natürlich hängt der Kauf eines Baugrundstückes in erster Linie vom Preis ab. Wie viel aber ist angemessen? Was darf ein Grundstück kosten? Wofür wollen Sie das Grundstück nutzen? Soll es als reines Wohngebäude dienen oder planen Sie eine teilweise gewerbliche Nutzung?
Auskunft darüber erhalten Sie zum Beispiel durch Vergleiche. Fragen Sie bei verschiedenen Maklern der Gegend an. Auch Sparkassen geben Ihnen Auskunft über Grundstückspreise. Was haben die Nachbarn für ihr Grundstück bezahlt? Klären Sie diese Fragen im Vorfeld ab, bevor Sie sich dann in die Verhandlung um ein konkretes Grundstück begeben. Sie erhalten so ein Gespür dafür wie viel angemessen ist und was überteuert.
In Fällen, in denen Sie sich mit dem Verkäufer nicht auf einen Preis einigen können, besteht die Möglichkeit über einen Gutachter eine Schätzung erstellen zu lassen. Diese Schätzungen sind sehr aussagekräftig, weil sie die spezielle Lage und den Zuschnitt des Grundstücks einbeziehen. Allerdings kostet solch ein Gutachten in der Regel zwischen 1.000 und 2.000 Euro.
Bevor Sie sich für den Kauf entscheiden, sind auch noch folgende Punkte zu klären
Ist das Grundstück bereits erschlossen? Wenn nicht, wer ist für die Erschließungsgebühren zuständig? In der Regel wird die Gemeinde die Grundstückseigentümer zur Kasse bitten, wenn sie zum ersten Mal eine Straße anlegt. Auch die Anlagen zur Versorgung der Grundstücke mit Wasser, Strom und Gas sowie für Abwasser werden in der Regel den Grundstückseigentümern in Rechnung gestellt. Es kann für Sie ein böses Erwachen geben, wenn Sie Ihr Grundstück gekauft haben und diese zusätzlichen Kosten plötzlich auf Sie zu kommen.
Gibt es Baulasten, die den Wert des Grundstücks mindern? Besteht ein Bauzwang, der Ihnen einen zeitlichen Rahmen vorschreibt, in dem Sie mit dem Bauvorhaben beginnen müssen? Oder auch umgekehrt, ist das Gebiet überhaupt freigegeben zum Bau?
Wie schaut der Bebauungsplan für das Baugebiet aus, in dem Sie planen zu bauen? Ist es ein reines Wohngebiet oder doch ein Gewerbegebiet? Sollte das Grundstück, das Sie erwerben möchten, zuvor gewerblich genutzt gewesen sein, ist es auf alle Fälle ratsam den Boden auf Altlasten testen zu lassen.
Ein weiterer Kostenfaktor ist die Grunderwerbsteuer. Diese wird fällig beim Kauf des Grundstückes und beträgt meist 3,5 % des Kaufpreises. Erst wenn die Grunderwerbssteuer bezahlt ist, gibt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsurkunde frei, damit der Notar den Grundbucheintrag veranlassen kann. Die Grunderwerbssteuer wird nicht fällig, wenn der Verkauf des Grundstücks zwischen Ehegatten und Kindern getätigt wird.
Erbbaupacht – der Grundbesitz auf Zeit
Eine Alternativ ist die Erbpacht. Bei der Erbbaupacht kaufen Sie das Grundstück nicht direkt, sondern Sie zahlen dem Eigentümer des Grundstückes den so genannten Erbpachtzins, für die zeitlich begrenzte Nutzung des Grundstückes. In der Regel sind Erbpachtverträge auf 75 oder 99 Jahre angelegt. Nach Ablauf der vereinbarten Erbpachtzeit geht das auf dem Grundstück erbaute Gebäude in den Besitz des Grundstückseigentümers über. Meist wird eine Vergütung für das Gebäude vereinbart, abhängig vom Wert zum Zeitpunkt des ablaufenden Erbpachtvertrages. Die Erbpacht hat in den vergangen Jahren jedoch an Attraktivität verloren und soll hier nur der Vollständigkeit halber aufgeführt werden.




