Baumängel können zu kostspieligen Bauschäden führen
Nur selten kommt es vor, dass das frisch gebaute Eigenheim nicht in irgendeiner Form Mängel aufweist. Viele sind vernachlässigbar, aber es gibt auch solche, die beim stolzen Besitzer zu Frustration und Verärgerung führen können. Dabei gibt es eine Unterscheidung zwischen Bauschaden und Baumangel.
Unterscheidung zwischen Baumangel und Bauschaden
Bauschäden werden als Veränderungen am Bauwerk definiert, die mit Beeinträchtigungen des Aussehens, der Dauerhaftigkeit, der Gebrauchs- und Funktionsfähigkeit verbunden sind. Auch kann die Standsicherheit des Bauwerks beeinträchtigt sein. Bauschäden zu beseitigen kann sehr kostenintensiv sein und verursachen somit finanziellen Schaden.
Bauschäden entstehen sehr oft aus Baumängeln, welche nicht erkannt wurden oder nicht rechtzeitig behoben wurden. Um also den Anfängen zu wehren, ist es nützlich zu wissen, welches die häufigsten Baumängel sind und worauf als Bauherr zu achten ist.
Baumängel werden als unzureichende Leistungen definiert, die später zu einem Schaden führen können. Der wirkliche Zustand des Gebäudes entspricht nicht dem in den Bauvorgaben vereinbartem Standard. Sehr oft entstehen Mängel einfach durch nicht korrigierte Fehler, die während der Erstellung des Bauwerkes auftraten.
Die häufigsten Baumängel
Rohbau
Oft wurde am Rohbau die Dämmung nicht den Vorgaben gerecht oder fehlerhaft ausgeführt. Unsachgemäß verarbeitete Materialien oder nicht korrekt mit Witterungsschutz behandeltes Material führen zu Folgeschäden. Feuchte Keller, aufsteigende Nässe und Schimmel sind eventuelle Folgeerscheinungen.
Installationsbereich
Häufige Mängel im Installationsbereich sind: zu geringe oder nicht vorhandene Dämmung der Heizungs- und Warmwasserleitungen. Manchmal wurde Mauerwerk, Decken oder Ringbalken beim Aufstemmen beschädigt. Schallbrücken zum Mauerwerk sind vorhanden. Die angebrachten Dachrinnen sind nicht dicht. In den Badezimmern kann die Versiegelung der Badewanne zu tief angebracht sein.
Innenausbau
Baumängel im Innenausbau sind vielseitig nicht immer einfach festzustellen. Über fehlender Abdichtung bei Bädern und Duschen, Verwendung von nicht imprägnierten Gipsplatten in Feuchträumen, nicht dicht schließenden Fenstern und Haustüren bis hin zum fehlerhaft verlegter Dämmung unter dem Estrich, um nur einige zu erwähnen.
Außenanlagen
Auch bei den Außenanlagen können Baumängel auftreten. Es kommt vor, dass die Arbeitsräume nicht fachgerecht verdichtet sind und teilweise falsches Anfüllmaterial verwendet wurde. Neben nicht eingehaltenen Geländehöhen, haben die Plattenbeläge ein Gefälle zum Haus hin. Oft wurde einfach vergessen den Wasserablauf im Hauseingangspodest anzuschließen.
Vorgehensweise beim Feststellen von Baumängeln
Dem Unternehmer muss die Möglichkeit gegeben werden, die Baumängel nachzubessern. Um Streitigkeiten zu vermeiden, ist es in jedem Falle ratsam einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Viele Probleme können schon von Anfang an vermieden werden, wenn vor Beginn des Baus detailliert Bauvorgaben schriftlich festgehalten werden. Sowohl die Verarbeitung als auch die zu verwendenden Materialien sollten genau aufgelistet werden. Auch hier lohnt es sich einen Experten bei der Aufsetzung des Schriftstückes zu Rate zu ziehen. Einen Baumangel offiziell feststellen, sollte man spätestens bei der Bauabnahme.
Dabei werden in der Regel drei Kriterien angewandt:
Die ursprüngliche Vereinbarung bezüglich des Bauvorhabens sollte nach Möglichkeit schriftlich dokumentiert sein und sehr präzise gehalten. Die im Vertrag festgelegte Verwendung und daraus resultierend ob sich das Werk für die im Vertrag festgelegte Verwendung eignet.
Die Mängel werden je nach Schwere noch in drei Gruppen unterteilt:
Eine kritisierte Leistung liegt noch im Rahmen der vereinbarten Leistungen. Dann ist es kein Mangel und muss hingenommen werden. So muss jeder einzelne Fall überprüft werden.
Ist eine als Mangel beurteilte Leistung ohne unverhältnismäßig aufwendige Maßnahme zu beheben, so hat der Bauherr das Recht und der Unternehmer die Pflicht, diese Leistung nachzubessern.
Sollte jedoch der Aufwand im Vergleich zu dem möglichen Erfolg bei einer Nachbesserung unverhältnismäßig hoch sein, kann der Bauherr nicht darauf bestehen, dass die Mängel beseitigt werden. In diesem Fall werden die Abweichungen von der vertraglich festgelegten Norm als so genannter Minderwert in Geld abgegolten. Aber dies heißt keinesfalls, dass der Bauherr einfach festlegen kann, dass ein Mangel als Minderwert festgelegt wird.
Es ist auf alle Fälle ratsam einen neutralen Sachverständigen zu Rate zu ziehen.
- Energie sparen mit einer Wärmeschutzverglasung
- Ein Haus aus Stroh macht nicht nur den Bauern froh
- Was ist eine Baulast?
- Zeit- und Kostenersparnis beim Hausbau
- Renaissance einer alter Bauweise – das moderne Blockhaus
- Fassadenbegrünung nicht einfach nur Pflanzen
- Der Traum vom Haus zusammen mit Partnern
- Perspektiven der aktiven und passiven Energienutzung von Fenstern
- Bauförderung von der Kreditanstalt für Wiederaufbau
- Alternativen zur Eigenheimzulage




