Bauversicherungen minimieren Bauherren-Risiken
Ein Hausbau kostet viel Geld und ist die Finanzierung erst gesichert, sollte nicht allzu viel passieren, was zusätzliche Finanzmittel erfordert. Da es beim Bau eines Hauses Einiges gibt, was nicht nach Plan laufen kann, lohnt es sich immer, das Bauvorhaben nach Möglichkeit abzusichern.
Dabei kommen verschiedene Bauversicherungen in Betracht, die helfen, den Bau beruhigt beenden zu können. In diesem Sinne gilt es tatsächlich einen Rohbau ebenso zu versichern, wie das fertiggestellte Gebäude. So schützt genau wie eine spätere Gebäudeversicherung das bezogene Haus auch eine entsprechende Rohbauversicherung vor finanziellen Schäden durch Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hageleinwirkung. Dabei greift diese Versicherung für alle Schäden ab dem Beginn der Bauarbeiten bis zum möglichen Einzug. Neben dem eigentlichen Rohbau ist dabei das gesamte Grundstück mitversichert, also zum Beispiel auch die dort gelagerten Baumaterialien.
Sinnvollerweise sollten diese Versicherungen sowohl für die Bauphase als auch für das fertige Haus obligatorisch sein, tatsächlich wird von den meisten Kreditgebern der Nachweis der Versicherung vor dem Abschluss einer Kreditvereinbarung verlangt. Beim Abschluss einer Gebäudeversicherung für das fertige Haus bieten viele Versicherungsunternehmen übrigens die Rohbauversicherung zumindest in Teilen kostenlos mit an. Nachzufragen lohnt sich hier auf jeden Fall. Vor allem sollten die Bedingungen für eine solche beitragsfreie Versicherung geklärt werden, da diese oft an Bedingungen geknüpft sind. Das gilt im Besonderen auch für die Feuer-Rohbauversicherung, über die Gefahren wie Brand, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Implosion oder der Anprall von Luftfahrzeugen abgesichert werden. Grundsätzlich kostenpflichtig und in diesem Sinne auch immer separat abzuschließen sind darüber hinaus gehende Rohbauversicherungen, wie eine Bauherrenhaftpflicht oder eine Glasbruch- und Diebstahlversicherung.
Bauherrenhaftflicht
Grundsätzlich empfiehlt sich der Abschluss einer Bauherrenhaftpflicht, da dieser zunächst die volle persönliche Verantwortung für die Baustelle trägt. Die Gefahr, dass im Rahmen der Bauarbeiten oder auch außerhalb der Bauzeiten am Bau oder auf dem Baugrundstück andere Personen gefährdet werden, besteht dabei eigentlich immer. In diesem Sinne ist der Bauherr dafür verantwortlich, die Baustelle entsprechend abzusichern und zu überwachen. So haftet der Bauherr genauso für umstürzende Gerüste wie für die ausreichende Absperrung des gesamten Geländes oder Unfälle durch nicht ordnungsgemäß abgedeckte Baugruben. Auch für Schäden, die zum Beispiel an Nachbargebäuden entstehen, muss der Bauherr mit seinem gesamten Privatvermögen geradestehen. Diese Sorgfaltspflicht ist übrigens nicht übertragbar, auch wenn entsprechende Fachleute, wie Architekten, Ingenieure oder Sonstige beauftragt sind. Über die Bauherrenhaftpflichtversicherung sind alle finanziellen Folgen solcher Unfälle abgesichert und zwar für die gesamte Bauzeit. Die Versicherungssumme sollte dabei mindestens zwei Millionen Euro betragen.
Bauwesen- oder Bauleistungsversicherung
Die zweite wesentliche Versicherung für die Zeit der Baumaßnahmen ist die sogenannte Bauwesen- oder Bauleistungsversicherung, sie stellt quasi eine „Vollkaskoversicherung für den Bau“ dar. Abgesichert werden darüber alle Schäden oder Zerstörungen an Bauleistungen oder Baustoffen, die unvorhersehbar auf der Baustelle entstehen. Dies beinhaltet zum Beispiel außergewöhnliche Naturereignisse, Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler, aber auch Überraschungen in Bezug auf den Baugrund sowie in gewissem Rahmen fahrlässige oder mutwillige Beschädigungen Dritter. Nicht zu versichern sind dabei aber Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers, Kernenergie, Krieg und Schäden durch absehbare Witterungseinflüsse.
Der Bauherr kann und sollte die Versicherungsprämie auf alle beteiligten Unternehmen und Einzelpersonen umlegen. Zu beachten gilt dabei, dass Diebstähle nur von bereits eingebauten und abgenommenen Bauteilen oder Ausrüstungsgegenständen ersetzt werden. Auch beim sogenannten Pfusch am Bau greift die Bauleistungsversicherung nicht. Hier sind zunächst die beteiligten Bauleiter und Planer, also beispielsweise die Architekten und Ingenieure zur Verantwortung zu ziehen.
Wesentlich lassen sich Baukosten senken, wenn Teile der Baumaßnahmen gemeinsam mit Freunden und Bekannten in Eigenleistung erbracht werden. Dabei gilt es zu beachten, dass der Abschluss einer sogenannten Bauhelferversicherung dann verpflichtend ist, wenn die wöchentliche Gesamtarbeitszeit aller Helfer 39 Stunden überschreitet.




